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Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ innerhalb der Gemeinde.
| Aufgaben: | Die Aufgaben der Gemeindeversammlung richten sich nach dem Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil vom 21. Januar 1993. |
| Kompetenzen: | Die Kompetenzen (Befugnisse) der Gemeindeversammlung sind in den §§ 28 und 31 der Gemeindeordnung und 56 des Gemeindegesetzes geregelt. Gemeindeordnung: Reglemente |
| Voraussetzungen: | - Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner
- Grundsätzlich steht die Gemeindeversammlung allen Interessierten offen. Zur Stimmabgabe sind nur die Berechtigten zugelassen.
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