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Bis zum Jahre 1981 waren die Gemeinden des Kantons Solothurn in der Steuertarifgestaltung autonom. Sie konnten auch selbständig die Bezüge festlegen. In Mümliswil-Ramiswil betrug der durschnittliche Gemeindesteuersatz im Jahre 1981 ca. 190 %; der tiefste 165 % und der höchste über 300 %. Per 1. Januar 1982 wurde durch den Kanton ein neues System eingeführt. Die Gemeinden mussten einen einheitlichen Satz für alle Steuerpflichtigen (in jeder Gemeinde aber individuell) festlegen. Bei der Systemänderung genehmigte die Gemeindeversammlung einen Satz von 165 % (natürliche und juristische Personen). In der Zwischenzeit konnte er kontinuierlich auf 128 % der einfachen Staatsteuer gesenkt werden. Der kantonale Durchschnitt belief sich im Jahre 2002 auf 126.2 % und im Bezirk Thal auf 140 % für natürliche Personen. Den juristischen Personen wurden im Jahre 2002 im kantonalen Durchschnitt 124.6 % abverlangt. Auch hier liegt der Bezirk Thal mit 133 % nach wie vor über dem Durchschnitt. Die Gemeinde Mümliswil-Ramiswil unterschreitet den Durschnitt massiv und offeriert den juristischen Personen seit dem Jahr 2002 einen Satz von 110 %.
| Gemeinde |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
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| Total ohne Kirchen |
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- |
- |
- |
- |
| Kantonssteuer |
105% |
105% |
105% |
104% |
100% |
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| Gesamttotal ohne Kirchen |
105% |
105% |
105% |
104% |
100% |

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