Bürgergemeinde Mümliswil-Ramiswil
Geschichtlich ist erwiesen, dass die Bürgergemeinden viel älter sind als ihre Verankerung im Gesetz. Der Erlass der eidgenössischen Bettelordnung durch die Tagsatzung von Baden im Jahr 1551 war ein wichtiger Ausgangspunkt für die Gemeinden, wurden sie doch darin verpflichtet, für ihre Armen selber zu sorgen. Der sogenannte Bettelorden verlangte auch vom zufälligen Aufenthalt unabhängiges und festbleibendes Heimatrecht. Aus diesem Erlass entwickelte sich im Laufe der Zeit das heutige Bürgerrecht.
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1831 im 1. kantonalen Gemeindegesetz kannte man nur eine Gemeinde, die Bürgergemeinde. Erst 1875 kam die Aufteilung in Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde umfasst im Gegensatz zur Einwohnergemeinde alle hier heimatberechtigten Personen ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz. Heute sind wir über 8'500 Bürger, davon sind 1'050 in Mümliswil-Ramiswil ansässig. Die Bürgergemeinde Mümliswil-Ramiswil besitzt 671 ha Land, davon 532.5 ha Wald und 138.5 ha Allmendland. Wir sind eine der grössten Bürgergemeinden im Kanton. Die Bürgergemeinde Mümliswil-Ramiswil erfüllt folgende Aufgaben: - Sie regelt die Organisation und bestellt die Behörden und Verwaltungsorgane
- erteilt das Bürgerrecht oder sichert es zu
- verwaltet ihre Güter
- sorgt für eine naturnahe Bewirtschaftung ihrer Wälder und Allmenden sowie deren Pflege
als Erholungsgebiet und schützt die Umwelt - fördert nach Massgabe ihrer Mittel die kulturelle und soziale Wohlfahrt
- Betreut das Schweizerische Kamm-Museum
- strebt einen ausgeglichenen Finanzhaushalt an
Das oberste Organ der Bürgergemeinde ist die Gemeindeversammlung. Das vollziehende und verwaltende Organ ist der Bürgergemeinderat.
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| Behörden der Bürgergemeinde Mümliswil-Ramiswil Behrdenliste_Brgergemeinde.pdf (20.6 kB) |